Ausbildung zum Rollladen und Sonnenschutzmechatroniker/in Ausbildungsverordnung ab 1.8.2004 gültig
Um mit der stetigen Weiterentwicklung der Technik im dem Bereich Rollladen und Sonnenschutz Schritt halten zu können, wurde die alte Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Jalousiebauer/in von 1984 novelliert und an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung angepasst.
Mit der Berufsbezeichung "Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in" wurde ein Begriff gefunden, der alle Bereiche der Tätigkeiten abdeckt:
- Rollladen
- Sonnenschutz
- Mechanik
- Elektronik
Die novellierte Ausbildungsordnung berücksichtigt neben der Sozialkompetenz insbesondere die erweiterte Fachkompetenz der zukünftigen Gesellen/innen. Hierfür steht das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit in den Bereichen Rollladen und Sonnenschutz, sowie die Berücksichtigung von veränderten Automatisierungs- und Steuerungstechniken.
Beispiele sind:
- Umgang mit Informationssystemen und Kommunikationstechniken
- Teamfähigkeit
- Arbeitsablaufplanung und -vorbereitung
- Qualitätssicherung
- Kundenorientierung
Bei der Gestaltung der neuen Ausbildungsverordnung wurde der zwischen den deutschsprachigen Ländern vereinbarte Begriff Abschluss in der DIN EN 12216 vorrangig benutzt, um die darunter fallenden Produktanwendungen wie z. B. Jalousie/Raffstoren, Rollo, Vertikaljalousie, Faltstore, Verdunklungsanlage, Abdunkelungsanlage, Markise, Rollladen, Laden für Fenster und Türen, Sonnenblende, Insektenschutzgitter in das Ausbildungsberufsbild zu integrieren.
Rollladen und Sonnenschutzmechatroniker/innen
- führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken
- planen ihre Arbeit und dokumentieren sie
- legen Arbeitsschritte, benötigte Materialien und Halbzeuge fest, erfassen Mengen- und Zeitaufwand, berechnen die erbrachten Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz
- führen Gespräche mit Kunden und übergeben die Arbeit an den Kunden
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, stellen Rollpanzer, Behänge und Ladenflügel her
- stellen Rollabschlüsse und Rolltore sowie Rollladen- und Fensterkombinationen her und montieren diese
- montieren nicht rollbare Abschlüsse, bauen Antriebe ein und montieren Steuerungskomponenten und -anlagen
- führen Funktionsprüfungen sowie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch
- führen bei der Herstellung und Montage Sicherheits- und Einbruchssicherungsmaßnahmen durch
- nehmen Aufmaße, erstellen Arbeitsunterlagen und wenden technische Unterlagen an
- richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese
- bauen Arbeitsgerüste auf und ab und setzen Transportgeräte ein
- be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge
- handhaben Werkzeuge und bedienen Geräte, Maschinen und technische Anlagen und halten diese in Stand.